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   VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15   

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VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15 (https://dejure.org/2016,26800)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23.03.2016 - 9 A 186/15 (https://dejure.org/2016,26800)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23. März 2016 - 9 A 186/15 (https://dejure.org/2016,26800)
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  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15
    Aus dem parlamentarischen und somit historischen Ursprung des Begriffes ergibt sich, dass der Landesgesetzgeber selbst vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Regelungen der §§ 331 und 108e Strafgesetzbuch (StGB) aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Verbesserung der Transparenz das Verfahren zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Sponsoring) regeln wollte, dies auch mit der Maßgabe, die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze zur Einwerbung von Drittmitteln und Parteispenden (vgl. für den Hochschulbereich BGH, Urt. v. 23.05.2002 - 1 StR 372/01; zu Parteispenden BGH, Urt. v. 28.08.2007 - 3 StR 212/07), umzusetzen.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2016 - OVG 4 S 49.15 - BVerfG, Beschl. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - Orientierungssatz 1c, juris; Franz Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. ergänzte Aufl. 1991).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15
    So finden sich in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungsbereichen, die ebenfalls auf den Begriff der Geringfügigkeit abstellen, Anhaltspunkte, wie der Wert der Geringfügigkeit zu bemessen ist: Mit § 248 a Strafgesetzbuch (StGB) ist der Diebstahl geringwertiger Sachen unter Strafe gestellt, wobei die Rechtsprechung bei Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs überwiegend einen Wert von 50, 00 Euro annimmt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08 -, juris; OLG Hamm, Urt. v. 28.07.2003 - 2 Ss 427/03 -, NJW 2003, 3145).
  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15
    Aus dem parlamentarischen und somit historischen Ursprung des Begriffes ergibt sich, dass der Landesgesetzgeber selbst vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Regelungen der §§ 331 und 108e Strafgesetzbuch (StGB) aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Verbesserung der Transparenz das Verfahren zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Sponsoring) regeln wollte, dies auch mit der Maßgabe, die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze zur Einwerbung von Drittmitteln und Parteispenden (vgl. für den Hochschulbereich BGH, Urt. v. 23.05.2002 - 1 StR 372/01; zu Parteispenden BGH, Urt. v. 28.08.2007 - 3 StR 212/07), umzusetzen.
  • OLG Hamm, 28.07.2003 - 2 Ss 427/03

    geringwertige Sache; Grenze der Geringwertigkeit; Kostensteigerung

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15
    So finden sich in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungsbereichen, die ebenfalls auf den Begriff der Geringfügigkeit abstellen, Anhaltspunkte, wie der Wert der Geringfügigkeit zu bemessen ist: Mit § 248 a Strafgesetzbuch (StGB) ist der Diebstahl geringwertiger Sachen unter Strafe gestellt, wobei die Rechtsprechung bei Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs überwiegend einen Wert von 50, 00 Euro annimmt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08 -, juris; OLG Hamm, Urt. v. 28.07.2003 - 2 Ss 427/03 -, NJW 2003, 3145).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2016 - 4 S 49.15

    Anspruch der stillenden Mutter auf Freistellung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2016 - OVG 4 S 49.15 - BVerfG, Beschl. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - Orientierungssatz 1c, juris; Franz Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. ergänzte Aufl. 1991).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2000 - A 2 S 404/97
    Auszug aus VG Magdeburg, 23.03.2016 - 9 A 186/15
    Versagungsgründe können dabei nur in gesetzlichen Grundlagen enthalten sein, d.h. die Genehmigung ist zu erteilen, wenn eine Genehmigungspflicht besteht und die von der Kommune beabsichtigte Maßnahme den geltenden Rechtsvorschriften entspricht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.02.2000 - A 2 S 404/97 -, juris; Miller in Bücken/Thielmeyer/Grimberg/Miller/Schneider/Wiegand/Gundlach/Fenzel, KVG LSA -Kommentar, LBW, § 150 S. 3 - 5 - Stand 05/2015).
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